Telemedizinische Lösungen: Mehrwerte und Erfahrungen

Veröffentlicht 22.05.2023 04:00, Kim Wehrs

Telemedizinische Lösungen: Mehrwerte und Erfahrungen

Melanie Wendling, Constanze Pappert, beide Berlin

Der Schriftzug war so etwas wie eine Berliner Street-Art-Institution: Seit 2006 prangte die Frage "How Long is Now" auf einer Brandmauer des ehemaligen Berliner Künstlerhauses Tacheles in der Oranienburger Straße. Und war nicht zu übersehen, wenn man den Berliner Amtssitz des Bundesministeriums für Gesundheit an der Friedrichstraße betreten hat. Das Manifest der Unsicherheit und des Wandels ist sicherlich für vieles ein Sinnbild, aber es passt auch gut, wenn man an die Entwicklung der Telemedizin und Telematikinfrastruktur in Deutschland denkt.

Wie lange dauert eigentlich jetzt?

Die Geschichte eines vernetzten, digitalen Gesundheitssystems ist geprägt von der Hoffnung: „Jetzt geht es endlich voran“.  Was mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 begann, hat sich - zumindest was die Telemedizin betrifft - im Vertrag der sogenannten „Ampelkoalition“ manifestiert. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ steht dort: „Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden“ (Koalitionsvertrag 2021-2025). Wobei in diesem Zusammenhang von Fortschritt zu sprechen, doch etwas gewagt erscheint, wenn man bedenkt, dass telemedizinische Lösungen in Deutschland schon etwa seit 1993 in der praktischen Erprobung sind. Die Bundeswehr ist hier Vorreiter gewesen.

Erfahrungen seit dem vergangenen Jahrhundert

Begonnen wurde mit der Übermittlung von CT- und Röntgenbildern neurotraumatisierter Patient:innen aus umliegenden Krankenhäusern an die Neurochirurgische Abteilung des Bundeswehrkrankenhauses Ulm. Mit der Ausstattung des Feldlazarettes Rajlovac/Bosnien (1998) und der Implementierung telemedizinischer Systeme im KFOR-Einsatz in Prizren/Kosovo und in Tetovo/Mazedonien (2000) … [wurde die] Unterstützung der Einsatzmedizin … zunehmend wichtiger für die Anforderungen an das Telemedizinverbundsystem. Realisiert ist die verbesserte Informationsübermittlung zwischen Einsatz- und Heimatland (Deutsches Ärzteblatt 2003). Weiteres praktisches Einsatzgebiet ist seit Jahrzehnten die Telekonsultation an Bord von Schiffen der Marine für die Schiffsärzt:innen, die ansonsten auf sich selbst gestellt sind. 

Hinzu kommen seit den 90iger Jahren des vorherigen Jahrhunderts unzählige Pilotprojekte, in denen der Nutzen von Telemedizin nachgewiesen werden sollte. Und ebenso unzählige Versuche, diese Pilotprojekte auszuführen, zu evaluieren, in die Fläche und vor allem in die Finanzierung zu überführen. Kenner der Szene werden sich noch an den „Deutschen Telemedizin-Atlas“ erinnern. Der Atlas war ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Projekt im Rahmen des Verbundprojekts "E-Health@Home: Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens in einer alternden Gesellschaft".

Weiter ging es mit der vom Bundesministerium für Gesundheit Mitte 2010 gegründeten eHealth-Initiative, die von allen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung und den betroffenen Unternehmensverbänden getragen wurde und sich zum Ziel gesetzt hat, Umsetzungshemmnisse zu eHealth-Anwendungen, insbesondere der Telemedizin, durch gezielte Maßnahmen abzubauen. Eine der ersten Maßnahmen war es, das „Deutsche Telemedizin-Portal“ freizuschalten. Der damalige Staatssekretär erklärte zum Start: „Flächendeckende Anwendungen von Telematik und Telemedizin können helfen, die Herausforderungen an unser Gesundheitssystem erfolgreich zu bewältigen. Ihre Umsetzung können wir nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen erreichen. Das Telemedizin-Portal macht diese transparent und ist damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer besseren und effizienteren Patientenversorgung."

Dennoch hat es noch 8 Jahre gedauert, bis der 121. Deutsche Ärztetag beschlossen hat, das Fernbehandlungsverbot zu lockern. Ein entscheidender Schritt in Richtung Zukunft.

And now?

Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie haben telemedizinische Anwendungen wie Videosprechstunden in deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern schnell an Bedeutung gewonnen. Tausende Praxen haben innerhalb weniger Wochen Videosprechstunden angeboten. Im Jahr 2019 wurden insgesamt nur 3.000 digitale Sprechstunden durchgeführt, während es im Jahr 2020 bereits 2,67 Millionen Videosprechstunden waren, was einen Anstieg um das 900-fache entspricht (Messal et al. 2021, S. 24). Um die Telemedizin dauerhaft als integralen Bestandteil der Versorgung zu etablieren, wurden zwischen 2019 und 2021 eHealth-fokussierte Gesetze auf den Weg gebracht. Hierzu zählt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), in dem die Erweiterung der EBM-Erstattung für Videosprechstunden über bestimmte Indikationen hinaus geregelt ist. Ein weiteres Beispiel stellt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) dar, in welchem der Krankenhauszukunftsfonds festgeschrieben ist, der mit bis zu 4,3 Mrd. Euro auch Telemedizin als Fördertatbestand berücksichtigt. Des Weiteren sei auch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zu nennen, das unter anderem die Ausweitung von digitalen Anwendungen in der Pflege festlegt (Messal et al. 2021, S. 3 ff.). Diese und weitere Gesetze haben nicht nur die Ausweitung der Videosprechstunde auf andere Leistungserbringer:innen und die Anzahl der abrechenbaren Videosprechstunden umfasst, sondern auch das Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz oder die Telepflege eingeführt. Die Vorteile der Telemedizin wurden während der Pandemie unter anderem durch ein geringes Ansteckungsrisiko, einen einfachen Zugang zur Gesundheitsversorgung und einen erheblichen Effizienzgewinn bei Patient:innen sichtbar (bvitg e. V. und DGIV 2022, S.12).

Telemedizin: Weit mehr als eine Videosprechstunde

Telemedizin bietet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in der Versorgung, darunter die Videosprechstunde, die telekonsiliarische Befundbesprechung und das komplexe Telemonitoring. Diese Anwendungen sind vielseitig und können flexibel eingesetzt werden. Daher ist ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Formen von Telemedizin wichtig.

Telekonsil

Das Telekonsil ermöglicht Ärzt:innen unterschiedlicher Fachrichtungen mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien den zeitgleichen oder zeitversetzten digitalen Austausch von Befunden, Bildern und möglichen interdisziplinären Therapieoptionen (Therapieprotokolle) sowie Mehrwertdienste wie z. B. Videokonferenzen.  Das geteilte Fachwissen vereinfacht es zum Beispiel, Befunde zu bewerten, um schnellstmöglich Diagnosen sowie Behandlungsstrategien aufstellen zu können (KBV 2023).

Telemonitoring

Das Telemonitoring erlaubt Ärzt:innen und Pflegekräften, die Vitalparameter ihrer Patient:innen wie Blutdruck, Puls, Blutzuckerspiegel, Körpertemperatur und -gewicht räumlich getrennt zu überwachen. Diese Überwachung führt zu einem medizinischen Mehrwert, da schnelle und gezielte Interventionen auf Basis der Monitoring-Ergebnisse möglich sind. Patient:innen erfassen ihre Werte beispielsweise mit Messgeräten oder Implantaten oder sie tragen ihre Ergebnisse in Apps oder ihre Patientenakte ein. Die Gesundheitsdaten werden dann an ein telemedizinisches Zentrum, ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis weitergeleitet. Durch diese Verfahren können gesundheitliche Entwicklungen schneller erkannt und behandelt werden (gesund.bund 2020; KBV 2022).

Telenotarzt

Mithilfe einer verschlüsselten Verbindung können sich Fachärzte mit dem Rettungsteam unabhängig vom Einsatzort zusammenschalten und ihre Expertise teilen. In Echtzeit können die Daten aus Medizingeräten wie EKG-Aufnahmen oder Blutdruckwerte aus dem Rettungswagen an den Arbeitsplatz des Telenotarztes übertragen werden. Des Weiteren kann die Besatzung mit BodyCams ausgestattet werden, um auch außerhalb des Rettungswagens mit dem Telenotarzt in Kontakt zu bleiben (Ärztezeitung 2021; Telenotarzt.Bayern o. J.).

Telepflege

Durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien können Pflegekräfte Informationen und Anleitungen im Bereich der Pflege an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, aber auch an andere Berufspflegekräfte und Fachleute wie Ärzt:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Physiotherapeut:innen sowie Apotheker:innen weitergeben (Hahnel et al. 2020, S. 2).

Telemedizin als Chance für den ländlichen Raum

Telemedizin kann gezielt eingesetzt werden, um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum zu sichern und zu ergänzen. Telekonsiliarische Netzwerke können beispielsweise zwischen ländlichen Hausarztpraxen und einem Krankenhaus mit einer Radiologie einen schnellen Zugang zu Fachwissen ermöglichen und somit die Versorgungsstrukturen vor Ort stärken. Des Weiteren führt der gezielte Einsatz von Telekonsilen dazu, dass die Landärzt:innen einen schnelleren Zugang zu Fachgebieten wie z. B. Geburtshilfe, Dermatologie und Unfallchirurgie erhalten. Dadurch können Fehlverlegungen, Fehldiagnosen oder Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlungs- und Liegezeiten verkürzt werden. Dies optimiert die Lebensqualität der Patient:innen insbesondere bei einfachen Behandlungssituationen, bei denen lange An- und Abfahrtszeiten vermieden werden können. Somit wird die Behandlung von Patient:innen vereinfacht, und es bleibt mehr Zeit für die aktive Behandlung (bvitg e.V.  & DGIV e.V. 2022, S. 14).

 Steigerung der Effizienz und Senkung der Kosten durch Telemedizin

Telemedizin kann nicht nur die Lebensqualität von Patient:innen verbessern, sondern auch die Gesamtausgaben im Gesundheitssystem senken. Laut einer Studie könnte das deutsche Gesundheitswesen 12,0 Milliarden Euro durch den konsequenten Einsatz von Telekonsultation oder Fernüberwachung einsparen (Biesdorf et al. 2022, S. 8 f.). Das Fernüberwachen von Vitalparametern bei chronischer Herzinsuffizienz durch Telemonitoring und die gezielte und zeitnahe Anpassung der Therapie können Dekompensationen verhindern, die Lebenserwartung von Patient:innen erhöhen und die Hospitalisierungsrate reduzieren. Eine Studie der Charité aus dem Jahr 2018 belegt dies eindeutig (Koehler et al. 2018, S. 1047). In Bezug auf Telenotarzt-Systeme konnte in einer Auswertung von 250.000 Einsatzdaten im ländlichen Raum aufgezeigt werden, dass die Notarztquote um mehr als 20 % gesenkt werden kann, wenn Rettungswagen an ein Telenotarztsystem angebunden sind. Dies führt zu einer Einsparung von Ressourcen und gleichzeitig zu einer höheren Verfügbarkeit der stark ausgelasteten Notfallmediziner:innen (Brinkrolf et al. 2022, S. 1009 ff.) Obwohl die Telepflege derzeit eine untergeordnete Rolle in der Pflegepraxis spielt, zeigt die IGES-Studie aus dem Jahr 2021 das erhebliche Potenzial telepflegerischer Unterstützung im Wundmanagement mittels Smartphone (Hahnel et al. 2020, S. 4).

Ist jetzt endlich now?

Wie wichtig Telemedizin für die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist, hat nun auch das Bundesministerium für Gesundheit erkannt. In der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege ist zum einen zu lesen, dass die 30-Prozent-Limitierung für telemedizinische Leistungen aufgehoben und eine Entfaltung des Potenzials von Telemedizin durch den Aufbau leistungsfähiger Strukturen und Angebote ermöglicht werden soll (Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege, S. 29).

Dies gilt nun mit Inhalt zu füllen. Wenn Telemedizin ein Baustein zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels darstellen soll, müssen zunächst die rechtlichen, technologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Telemedizinische Anwendungen sind zunächst abhängig von einer schnellen und zuverlässigen Internetverbindung für die Übertragung von Daten, Bildern und Videos in Echtzeit. Die Verfügbarkeit von Breitband-Internet ist jedoch nicht überall in Deutschland gegeben, insbesondere in ländlichen Gebieten gibt es oft Probleme mit der Netzabdeckung. Damit verschiedene Telemedizin-Systeme miteinander kommunizieren können, sind einheitliche Schnittstellen und Standards erforderlich. Des Weiteren muss natürlich die entsprechende Hardware zur Verfügung gestellt und finanziert werden. Videokonferenz-Systeme und Kommunikationsplattformen, die Datenschutz und Datensicherheit gewährleisten, sind hierfür wichtige Instrumente. Ebenso wird eine breite Verfügbarkeit von Endgeräten wie Smartphones oder Tablets benötigt. Last but not least brauchen wir in Deutschland einen Mind-Change: Wir werden telemedizinische Leistungen nur dann erfolgreich implementieren, wenn wir die Akzeptanz bei Anwender:innen und Patient:innen dafür haben. Hier gilt: Wir müssen mehr über die Vorteile und Möglichkeiten der Telemedizin kommunizieren und gegebenenfalls Bedenken und Vorbehalte ausräumen. Und natürlich müssen die Anwendungen leicht zu bedienen sein, um die Nutzenden dafür zu begeistern.

Fazit: Macht es einfach! Jetzt!

 

Quellen:

Koalitionsvertrag: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente ... 2021-2025.pdf  

Zugegriffen am 24. Februar 2023.

Deutsches Ärzteblatt. (2003) Telemedizin im Sanitätsdienst der Bundeswehr: Das Ziel ist ein Telematikverbund 100(3): A-99 / B-90 / C-88 Otto, Oberfeldarzt Christoph. Zugegriffen am 24. Februar 2023.

ÄrzteZeitung. (2021). „Telenotarzt“ geht in Weimar an den Start. https://www.aerztezeitung.de/Nachricht ... -an-den-Start-421124.html. Zugegriffen am 27. Februar 2023.

Biesdorf, S., Niedermann, F., Sickmüller, K., Tuot, K. (2022). Digitalisierung im Gesundheitswesen: die 42-Milliarden-Euro-Chance für Deutschland. In McKinsey & Company (Hrsg.) Digital Technology. https://www.mckinsey.de/~/media/mckins ... %2042-mrd-euro-chance.pdf. Zugegriffen: 27. Februar 2023.

Brinkrolf, P., Kuntosch, J., Metelmann, B., Metelmann, C., Hahnenkamp, K., Süss, R., Hasebrook, J. P., Fleßa, S. (2022). Ist das Telenotarzt-System eine sinnvolle Ergänzung im ländlichen Raum? – Eine Analyse aus medizinischer und ökonomischer Perspektive. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 10, 1007-1015. doi.org/10.1007/s00103-022-03581-4.

bvitg e.V. & DGIV e.V. (2022). Telemedizin - Success Stories. https://www.bvitg.de/success-stories-telemedizin/. Zugegriffen: 27. Februar 2023.

gesund.bund. (2020). Telemonitoring. https://gesund.bund.de/telemonitoring. Zugegriffen am 27. Februar 2023.

Hahnel, E., Braeseke, G., Rieckhoff, S., Pörschmann-Schreiber, U., Engelmann, F., Kulas, H. & Musfeldt, M. (2020). Studie zu den Potenzialen der Telepflege in der pflegerischen Versorgung. Berlin: IGES Institut GmbH.

KBV. (2022). Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz startet. https://www.kbv.de/html/1150_56619.php. Zugegriffen am 27. Februar 2023.

KBV. (2023). Vertragsärztliche und sektorenübergreifende Telekonsilien. https://www.kbv.de/html/telekonsilium.php. Zugegriffen am 27. Februar 2023.

Koehler, F., Koehler, K., Deckwart, O., Prescher, S., Wegscheider, K., Kirwan, B. A., Winkler, S., Vettorazzi, E., Bruch, L., Oeff, M., Zugck, C., Doerr, G., Naegele, H., Störk, S., Butter, C., Sechtem, U., Angermann, C., Gola, G., Prondzinsky, R., Edelmann, F., Spethmann, S., Schellong, S. M., Schulze, P. C., Bauersachs, J., Wellge, B., Schoebel, C., Tajsic, M., Dreger, H., Anker, S. D., Stangl, K. (2018).
Efficacy of telemedical interventional management in patients with heart failure (TIM-HF2): a randomised, controlled, parallel-group, unmasked trial
. The Lancet, 22;392(10152), 1047-1057. doi: 10.1016/S0140-6736(18)31880-4.

Messal, H., Richter, L. Silberzahn, F. (2021). Digitales Angebot und Nachfrage bei Gesundheitseinrichtungen. In McKinsey & Company, L. Richter & F. Silberzahn (Hrsg.), eHealth Monitor (S. 19-30). Medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.

Messal, H., Möller, T., Richter, L., Sarrazin, F., Siberzahn, F. (2021). Entwicklung der Rahmenbedingungen für eHealth. In McKinsey & Company, L. Richter & F. Silberzahn (Hrsg.), eHealth Monitor (S. 3-10). Medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.

Telenotarzt.Bayern. (o. J.). Wie funktioniert der Telenotarzt? https://www.telenotarzt.bayern/telenotarztsystem/ Zugegriffen am 27. Februar 2023.

Digitalisierungsstrategie BMG: file:///C:/Users/melanie.wendling/Des ... lisierungsstrategie_bf%20(1).pdf / Zugegriffen am 13.03.2023

 

 

 

 

 


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